Darf ein Arbeitgeber mich Gleichstellen? (Gleichstellung)

ichbinauchda, Sunday, 11.11.2007, 22:02 (vor 6918 Tagen)

Hallo zusammen...

Darf ein großer Arbeitgeber ( groß ist auf die größe des Konzerns bezogen)
einen Azubi mit einem GdB von 30% gleichstellen> Oder ist das nur Sache für die Agentur für Arbeit>
Hat der Azubi dann ein Recht auf einen Schwerbehindertenausweis und welche Vorteile hat der Azubi dann dadurch> wohl möglich eine unbefristete Übernahme>

Über die Beantwortung würde ich mich sehr freuen

Darf ein Arbeitgeber mich Gleichstellen?

hackenberger, Sunday, 11.11.2007, 22:19 (vor 6918 Tagen) @ ichbinauchda

Hallo,

» Darf ein großer Arbeitgeber einen Azubi mit einem GdB von 30 gleichstellen>
» Oder ist das nur Sache für die Agentur für Arbeit>

Eine Gleichstellung für von der Regionalagentur der AfA ausgesprochen. Der AG ist hier mit einer Vollmacht des Beschäftigten aber auch Antragsberechtig!

» Hat der Azubi dann ein Recht auf einen Schwerbehindertenausweis

Nein!

» und welche Vorteile hat der Azubi dann dadurch>

Er fällt unter die Regelungen/ Schutz des SGB IX

» wohl möglich eine unbefristete Übernahme>

Nein! Mit dem ende der Ausbildung endet i.d.R. sofern es keine anderweitige Vereinbarung (lt. TV/Ausbildungsvertrag od. sonstige Regelungen) das Beschäftigungsverhältnis. Es bedarf somit auch keiner Kündigung.

» Über die Beantwortung würde ich mich sehr freuen!

...freue Dich! ;-)


PS: Was ist der Hintergrund/Anlass Deiner Frage>

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