Re: Integrationsvereinbarung

hackenberger, Monday, 29.11.2004, 15:51 (vor 7091 Tagen) @ Dieter Offenbach

Hallo Koll. Offenbach,

es gab ja schon den Hinweis auf diesem Webseiten mal nachzusehen. Doch
weiter noch der Hinweis: Integrationsvereinbarungen müssen stets auf die
jeweiligen Belange des einzelnen Betriebes und der dort beschäftigten AN
und deren jeweiligen Belange abgestimmt werden. Daher kann man eigentlich
nicht einfach eine bestehende nehmen und den Namen des Betriebes ändern.
Besthende Integrationsvereinbarungen können eigentlich nur
Muster/Vorlagen darstellen, welche dann abgestimmt/angepaßt werden müssen.

Bernhard


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