TVöD: Vereinbarung zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld (TVöD / TV-L)

hackenberger, Sunday, 25.11.2007, 21:05 (vor 6004 Tagen) @ merlincc8

Hallo merlincc8

» mir geht es hier nur um den Ausschluss einer Benachteiligung für
» schwerbehinderte AN wegen möglicher Minderleistung aufgrund des
» beim Einzelnen AN vorliegenden GdB.

Wie sollte bei den Sonderzahlungen eine Benachteiligung entstehen> Gem. TVÖD ist hier kein Leistungsfaktor enthalten.

» Am Ende schafft ein AN mit Erwerbsminderung z. B. nur 70 % der
» verlangten Leistung und wird als "FAUL" hingestellt.

Bitte doch besonders als SchwbV darauf achten. Schwerbehinderung bedeutet i.d.R. nicht Erwerbsminderung/ also Einschränkung der Leistungsfähigkeit. Der GdB bezeichnet auch keine Erwerbsminderung sondern nur einen Grad der Behinderung. Der GdB wird auch nicht in "Prozent (%)" dargestellt. Also in diesem Falle ein GdB von 70 und nicht von 70 (%) gesprochen.

Früher wurde der GdB mit (%) dargestellt, was eben zu solch falschen Rückschlüssen, nämlich einer Leistungseinschränkung, führte (z.B. GdB 100 (%) = nicht Leistungsfähig) :-( .

Einen %-Wert gibt es nur noch bei der Erwerbsminderung, diese stellt tatsächlich auch eine Leistungseinschränkung dar.

Also abschließend nochmals, ich sehe hier keinen Grund, keinen Anlass für eine besondere Regelung für Schwerbehinderte. Denn hier wird, gem § 20 TVÖD (Jahressonderzahlung), ein Entgelt gezahlt welches eine ganz andere Grundlage hat. Nämlich, ein fester, gestaffelter Satz welcher sich ausschließlich aus den Entgeltgruppen ergibt.


Mich würde auch einmal der Inhalt der hier angesprochenen "Vereinbarungen" interessieren um ggf. erkennen zu können woher deine Sorgen kommen können.


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