Sitzungsprotokoll (Gesamt-Konzern-SBV)

Charly Braun, Tuesday, 27.11.2007, 15:52 (vor 6902 Tagen) @ hackenberger

»
» Das Thema "Sitzungsprotokoll" kann man auch in der GO des BR/GBR regeln.
» Dort könnte man ja dann versuchen eine Regelung aufzunehmen, wonach alle
» Sitzungsteilnehmer eine Kopie des Sitzungsprotokoll erhalten.
»
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zum Informationsanspruch der PR-Mitglieder / Überlassung von Unterlagen und Sitzungsprotokollen hat sich das VG Düsseldorf mit rechtskräftigem Beschluss vom 10.6.1999 -34 K 2286/99 PVL (Der Personalrat 12/2000 S. 521 ff)wie folgt ausgelassen:
Das einzelne Personalratsmitglied hat keinen Anspruch auf Überlassung von Unterlagen zur Personalratssitzung -mit Ausnahme der Mitteilung der Tagesordnung- und kann auch nicht die Überlassung von Sitzungprotokollen verlangen. Ein entsprechender Anspruch lässt sich weder aus dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit noch aus dem Gesichtspunkt des Minderheitenschutzes entnehmen".

Ferner stellte hinsichtlich der Einsichtnahme in Unterlagen des Personalrates die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW in einem Schriftsatz vom 18.12.2006 -73.16.1-1562/06- fest, "dass Unterlagen mit personenbezogenen Daten, die dem Personalrat aus Anlass seiner Beteiligung an einer bestimmten Maßnahme zur Verfügung gestellt wurden, der Dienststelle nach Abschluss der Beteiligung zurückzugeben bzw. vom Personalrat zu vernichten sind. Hinsichtlich des Zugangsrecht der Personalratsmitglieder zu den Sitzungsniederschriften des Personalrats ist zwischen der grundsätzlich zulässigen einfachen Einsichtnahme der aktiven Personalratsmitglieder in die im Personalratsbüro aufbewahrten Niederschriften und der Anfertigung von Notzien, Abschriften oder Kopien zu unterscheiden. Nach § 37 Abs. 1 LPVG NRW ist über jede Verhandlung des Personalrates eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschriften werden vom PR-Vorsitzenden im Rahmen seiner laufenden Geschäfte aufbewahrt. Hiernach ist es nicht zulässig, die Niederschrift in mehr als einer Ausfertigung zu erstellen, um sie anlässlich der nächsten Sitzung des Personalrates zu beraten. Die Sitzungsniederschrift zur jeweiligen PR-Sitzung solte vielmehr im Büro des Personalrates sicher aufbewahrt werden. Diese Unterlagn werden spätestens nach Ablauf einer weiteren Amtsperiode des PR zu vernichten sein. Dieser Verpflichtung würde es widersprechen, wenn Originale oder Kopien der Niederschriften einem PR-Mitglied, das diese aufbewaren oder an Dritte weitergeben könnte, übergeben würden (zur Probematik eines Herausgebeanspruchs gegenüber Dritten s. z.B. VGH Hessen, Beschluss vom 20.9.1989 - HPV TL 1696/86 - juris)".
Diese personalvertretungs-/betriebsverfassungsrechtlichen Feststellungen treffen auch auf die Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen zu.

MfG
Carly Braun


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion