Ablehnung Nachfolgeantrag - jetzt Gleichstellung? (Gleichstellung)

Myriam, Thursday, 29.11.2007, 11:00 (vor 6900 Tagen)

Mir wurde im November 2006 ein:-( GdB von 40 bescheinigt. Dies geschah aufgrund einer Herzmuskelerkrankung (Einzel-GdB: 30) und eines Wirbelsäulenschadens mit Fehlform (Einzel-GdB: 30).

Fast zeitgleich erlitt ich einen schweren Bandscheibenvorfall mit zwei Frührezidiven, d.h. ich wurde innerhalb von nicht ganz 14 Tagen dreimal an der Bandscheibe operiert. Seitdem leide ich unter chronischen Rückenschmerzen und bin z. Zt. in der Schmerzambulanz in Behandlung. Im Oktober diesen Jahres habe ich einen Nachantrag gestellt, in der Hoffnung, den GdB von 50 zu erhalten. Dieser wurde mit der Begründung abgelehnt, dass keine wesentliche Änderung in meinen gesundheitlichen Verhältnissen eingetreten wäre, die eine Erhöhung des GdB rechtfertigt.

Zur Erlangung einer neuen Arbeitsstelle - es handelt sich dabei um ein Integrationsprojekt für Schwerbehinderte - benötige ich den GdB von 50 oder eine Gleichstellung. Ich würde im Januar eingestellt werden, daher habe ich nicht mehr viel Zeit. Meine Frage ist: Kann ich nach Antrag auf Gleichstellung a) noch Widerspruch einlegen bzw. b) auch später noch eine Erhöhung des GdB beantragen (sollte sich meine Herzerkrankung z. b. verschlechtern)>

Vielen Dank für eure Hilfe!!

Ablehnung Nachfolgeantrag - jetzt Gleichstellung?

hackenberger, Thursday, 29.11.2007, 11:14 (vor 6900 Tagen) @ Myriam

Hallo Myriam,

wir sind hier eigentlich ein Forum für Mandats-/Funktionsträger. Aber in Deinem Falle, möchte ich hier doch ganz kurz Antwort geben.


Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung und Gleichstellungsanträge bzw. Widersprüche hierzu schließen sich nicht gegenseitig aus. Können also parallel gestellt werden.


Solltest Du hier Unterstützung oder weitergehende Beratung bedürfen, kann ich Dir den Rat geben, wende dich an den VdK (www.vdk.de), da Du ja als Arbeitssuchende keine SchwbV hast welche dich hier unterstützen kann.

Du kannst aber auch versuchen hier schon die Unterstützung der SchwbV zu erhalten, welche für den Betrieb zuständig ist in welchem Du ab Januar 2008 beschäftigt werden sollst.

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