Ablehnung Nachfolgeantrag - jetzt Gleichstellung? (Gleichstellung)

hackenberger, Thursday, 29.11.2007, 11:14 (vor 6900 Tagen) @ Myriam

Hallo Myriam,

wir sind hier eigentlich ein Forum für Mandats-/Funktionsträger. Aber in Deinem Falle, möchte ich hier doch ganz kurz Antwort geben.


Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung und Gleichstellungsanträge bzw. Widersprüche hierzu schließen sich nicht gegenseitig aus. Können also parallel gestellt werden.


Solltest Du hier Unterstützung oder weitergehende Beratung bedürfen, kann ich Dir den Rat geben, wende dich an den VdK (www.vdk.de), da Du ja als Arbeitssuchende keine SchwbV hast welche dich hier unterstützen kann.

Du kannst aber auch versuchen hier schon die Unterstützung der SchwbV zu erhalten, welche für den Betrieb zuständig ist in welchem Du ab Januar 2008 beschäftigt werden sollst.


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