Mitbestimmungsrecht der Vertrauensperson (Umgang mit BR / PR)

zicko, Bayern, Thursday, 29.11.2007, 11:36 (vor 6900 Tagen)

Hallo,
folgende Situation, dabei bin ich die Vertrauensperson (VP):
In einer PR-Sitzung wurde über einen Beschluss bzgl. Änderungen hinsichtlich Weihnachtsgeldzahlung entschieden. Dabei stimmte u.a. die Jugendausbildungsvertretung und auch die VP mit.
Die VP stimmte dagegen, da diese die Belange der Schwerbehinderten als zu wenig beachtet sieht und zudem wurde sie vorher seitens des Arbeitgebers wieder mal nicht in die Entscheidungsfindung miteingebunden.
Es kommt zu einer Patt-Situation.
Lt. Gesetz hat die Vertrauensperson bei PR-Sitzung nur beratende Funktion und kein Stimmrecht. Bei uns wurde es jedoch in der Vergangenheit immer so gehandhabt, dass auch die VP mit abstimmte.
Der PR will jetzt die Stimme der VP nicht berücksichtigen und den Beschluss durchsetzen.
Folglich gibt es dann für die VP nur mehr die Möglichkeit, den Beschluss auszusetzen, oder>
Danke!
Schönen Tag!

Mitbestimmungsrecht der Vertrauensperson

hackenberger, Thursday, 29.11.2007, 11:42 (vor 6900 Tagen) @ zicko

Ja!

Das dürfte aber vermutlich nichts am Ergebnis ändern. Denn der PR setzt, sofern die SchwbV die Aussetzung des Beschlusses entsprechend dem SGB IX wirksam aussetzt, innerhalb von 1 Woche eine neue PR-Sitzung an. Wenn dann alle anderen in der neuen Abstimmung wieder gleich abstimmen "ist das Thema durch".

Mitbestimmungsrecht der Vertrauensperson

zicko, Bayern, Thursday, 29.11.2007, 11:51 (vor 6900 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
danke für die Antwort.
zicko

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