neue Wahl der Stellvertretung (Wahlen)

hackenberger, Sunday, 02.12.2007, 19:50 (vor 6897 Tagen) @ werner ap

Hallo Werner,

besteht die Gefahr, dass der AG die Wahl anfechten würde>

Deine Situation ist in keinen mir bekannten Unterlagen beschrieben. Ich kenne nur eine BAG Entscheidung (BAG v. 25.5.2005 – 7 ABR 45/04) aus welcher hervor geht, dass ein vorübergehendes ruhendes Arbeitsverhältnis (z.B. Elternzeit) nicht zwangsläufig die Mandatsverhinderung bedeuten muss.

Auch bei Dir ist ja der Fall des vorübergeheneden ruhenden Arbeitsverhältnis gegeben.

Daher würde ich in diesem Falle, hier das IA um Rat bitten um nicht in Gefahr einer Anfechtung zu kommen.


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