Darf Stellvertreter sich SBV-Fachwissen aneignen? (Stellvertreter/in)

Ingo Roida, Wednesday, 02.01.2008, 14:06 (vor 5997 Tagen) @ Hugo

Hallo Hugo,
zunächst mal: Ein glückliches, erfolgreiches und vor allem gesundes Neues Jahr wünsche ich Dir!
Sieh mal unter A-Z, da findest Du alles, zB:

Schulungsanspruch für das stellvertretende Mitglied
Der hier erläuterte Schulungsanspruch für die Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen gilt im selben Umfang auch für das jeweils mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied der Schwerbehindertenvertretung, wenn es ständig zur Erfüllung der Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 SGB IX herangezogen wird, häufig die Vertretung der Vertrauenspeson für längere Zeit übernimmt oder in absehbarer Zeit in das Amt der Schwerbehindertenvertretung nachrückt und sich somit eine Erforderlichkeit von Schulungsbesuchen abzeichnet (§ 96 Abs. 4 Satz 4, Abs. 8 Satz 2 SGB IX).

Dein Chef hat Recht, wenn er sagt, dass Du NICHTS mit SBV-Tätigkeit zu tun hast, wenn die Vertrauensperson da ist. Aber sinnigerweise sollte der Stelli die Schulung(en) besuchen, solange die Vertauensperson da ist.

Wie das mit der Zeitmessung ist, kann ich nicht beurteilen, möglicherweise will er ja nur feststellen, in welchem Umfang Du dann Zeit für das Amt benötigst. Wieviel Abschläge bzw. Zeit wird Deiner Vertrauensperson dafütr denn zur Verfügung gestellt> Nicht, dass er Euch gegeneinander ausspielen möchte...

Gruß aus Hamburg!
Ingo

Gruß aus Hamburg


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