Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit NEU 2008 (Lektüre / Gesetze)

Heinz SBV, Tuesday, 08.01.2008, 12:33 (vor 5962 Tagen)

Durch das Bundesversorgungsgesetz-Änderungsgesetz wird zum 1.1.2008 die verfassungs­konforme Ermächtigungsgrundlage für die Herausgabe der Anhaltspunkte geschaffen (sog. Verrechtlichung).

Die vorliegende Auflage 2008 gilt, bis eine Neuauflage als Ergebnis einer systematischen Überarbeitung nach Maßgabe der nun zu erstellenden Verordnung vorliegen wird.

Die Auflage 2008 enthält alle bis zum 31.12.2007 veröffentlichten Änderungen.
In den ‘Anhaltspunkten’ werden in der Begutachtung häufige sog. Regelfälle und/oder schwierige Sachverhalte dargestellt, die es den ärztlichen Gutachtern erlauben, nicht aufgeführte Konstellationen im Analogieschluss qualifiziert zu beurteilen.

Sie dienen den versorgungsärztlichen Gutachtern als Richtlinie und Grundlage für eine sachgerechte, einwandfreie und bei gleichen Sachverhalten einheitliche Bewertung der verschiedensten Auswirkungen von Gesundheitsstörungen unter besonderer Berücksichtigung einer sachgerechten Relation untereinander. Nach wie vor werden die Anhaltspunkte kein Lehrbuch oder Handbuch darstellen oder ersetzen; sie können auch nicht alle Sachverhalte beschreiben. Sie stellen Regelfälle dar, die im sorgfältig begründeten Einzelfall auch Abweichungen zulassen.

Die aktuelle PDF-Datei (~300 Seiten 4,6 MB) kann über diesen Link http://www.bmas.de/coremedia/generator/22788/property=pdf/2007__12__11__anhaltspunkte__gutachter.pdfvon den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) geladen werden.


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