Hallo 😊
zuerst einmal: Schön, dass du dich trotz der längeren Krankheit wieder fortbildest – und das als SBV! Das verdient Respekt.
Zu deiner Frage:
Grundsätzlich gilt bei genehmigten oder vorgeschriebenen Fortbildungen, dass die Seminarzeiten als Arbeitszeit angerechnet werden – in deinem Fall also von 9 bis 17 Uhr, abzüglich einer 30-minütigen Mittagspause. Das ergibt 7,5 Stunden Arbeitszeit pro Seminartag.
Jetzt zum wichtigen Punkt bei Teilzeit:
Du hast eine 30-Stunden-Woche – also im Durchschnitt 6 Stunden pro Tag bei einer 5-Tage-Woche. Wenn du nun an einem Seminartag 7,5 Stunden erfasst, entsteht rechnerisch ein Plus von 1,5 Stunden pro Tag.
Ob das als Überstunden gewertet wird oder ob Fortbildungstage grundsätzlich wie ein „Vollzeittag“ behandelt werden, hängt meist von den betrieblichen Vereinbarungen oder dem Tarifvertrag ab. In vielen Betrieben gilt eine Fortbildung als vollwertiger Arbeitstag, unabhängig vom individuellen Teilzeitmodell – insbesondere, wenn sie genehmigt oder erforderlich ist (z. B. für die SBV-Arbeit).
Mein Tipp:
Um Diskussionen mit dem Arbeitgeber zu vermeiden, kannst du vorab transparent deine geplanten Seminarzeiten deiner Wochenarbeitszeit gegenüberstellen. Dafür ist ein Online Arbeitszeitrechner sehr nützlich. Dort kannst du einfach berechnen, wie viele Stunden du in einer Woche arbeitest, inklusive Pausen, Feiertagen oder Seminartagen – und das hilft bei der Vorbereitung auf mögliche Gespräche mit dem AG.
Empfehlung: Sprich vorab mit dem Betriebsrat oder der Personalstelle. So lassen sich Unklarheiten im Vorfeld klären – gerade bei Teilzeit-Modellen ist es wichtig, gemeinsam eine faire und nachvollziehbare Lösung zu finden.
Ich wünsche dir viel Erfolg bei den Kursen und alles Gute weiterhin!