Wie Arbeitszeit berechnen bei Fortbildungen? (Seminare / Fortbildung)

SBV1, Sunday, 13.01.2008, 17:29 (vor 6855 Tagen)

Hallo ihr lieben,

ich arbeite in Teilzeit(30-Std.-Woche). Als SBV werde in in Kürze nochmals den Grundkurs und Aufbaukurs für die SBV besuchen. (Auffrischung wegen langer Krankheit und dadurch Versäumnis der Novellierung SGB IX).

Nun wird im Seminarschreiben die Dauer des Seminars / Fortbildung mit 9-17 Uhr angegeben. 9-17 Uhr = 8 Std. Also bei Teilzeit = 2 Überstunden oder abzügl. Pause (30 Min.>>>)

Ist hier eine Mittagspause abzurechnen> Zählt ein Fortbildungstag nicht als ein ganzer Arbeitstag, also eines Vollbeschäftigten> Da ich befürchte, dass es nach meiner Fortbildung zu Unstimmigkeiten diesbezügl. mit dem AG kommt, bitte ich um Eure Mithilfe.

Vielen Dank im vorraus!!!!

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Liebe Grüße
SBV1

Wie Arbeitszeit berechnen bei Fortbildungen?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 14.01.2008, 11:10 (vor 6854 Tagen) @ SBV1

Hallo Kirsten,
ich finde es Klasse, dass du eine Auffrischung besuchst. :-)
Deine Fragen sollte/könnte dir eigentlich der Seminaranbieter "rechtssicher" beantworten.

Auch auf diesen Seiten würdest du unter A-Z "Schulungsteilnahme" fündig. ;-)
Dort wirst du lesen, dass es Unterschiede zwischen Privatwirtschaft und Öff. Dienst gibt. Allein deswegen kann ohne genaueren Hintergrung keine genaue Antwort gegeben werden.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Wie Arbeitszeit berechnen bei Fortbildungen?

SBV1, Tuesday, 15.01.2008, 21:34 (vor 6853 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Hallo Kirsten,
» ich finde es Klasse, dass du eine Auffrischung besuchst. :-)
» Deine Fragen sollte/könnte dir eigentlich der Seminaranbieter
» "rechtssicher" beantworten.
»
» Auch auf diesen Seiten würdest du unter A-Z "Schulungsteilnahme" fündig.
» ;-)
» Dort wirst du lesen, dass es Unterschiede zwischen Privatwirtschaft und
» Öff. Dienst gibt. Allein deswegen kann ohne genaueren Hintergrung keine
» genaue Antwort gegeben werden.

Hallo Hans-Peter,

habe es nachgelesen. Danke;-)

--
Liebe Grüße
SBV1

Wie Arbeitszeit berechnen bei Fortbildungen?

susanne95, Wednesday, 30.07.2025, 15:36 (vor 447 Tagen) @ SBV1

Hallo 😊

zuerst einmal: Schön, dass du dich trotz der längeren Krankheit wieder fortbildest – und das als SBV! Das verdient Respekt.

Zu deiner Frage:
Grundsätzlich gilt bei genehmigten oder vorgeschriebenen Fortbildungen, dass die Seminarzeiten als Arbeitszeit angerechnet werden – in deinem Fall also von 9 bis 17 Uhr, abzüglich einer 30-minütigen Mittagspause. Das ergibt 7,5 Stunden Arbeitszeit pro Seminartag.

Jetzt zum wichtigen Punkt bei Teilzeit:
Du hast eine 30-Stunden-Woche – also im Durchschnitt 6 Stunden pro Tag bei einer 5-Tage-Woche. Wenn du nun an einem Seminartag 7,5 Stunden erfasst, entsteht rechnerisch ein Plus von 1,5 Stunden pro Tag.

Ob das als Überstunden gewertet wird oder ob Fortbildungstage grundsätzlich wie ein „Vollzeittag“ behandelt werden, hängt meist von den betrieblichen Vereinbarungen oder dem Tarifvertrag ab. In vielen Betrieben gilt eine Fortbildung als vollwertiger Arbeitstag, unabhängig vom individuellen Teilzeitmodell – insbesondere, wenn sie genehmigt oder erforderlich ist (z. B. für die SBV-Arbeit).

Mein Tipp:
Um Diskussionen mit dem Arbeitgeber zu vermeiden, kannst du vorab transparent deine geplanten Seminarzeiten deiner Wochenarbeitszeit gegenüberstellen. Dafür ist ein Online Arbeitszeitrechner sehr nützlich. Dort kannst du einfach berechnen, wie viele Stunden du in einer Woche arbeitest, inklusive Pausen, Feiertagen oder Seminartagen – und das hilft bei der Vorbereitung auf mögliche Gespräche mit dem AG.

Empfehlung: Sprich vorab mit dem Betriebsrat oder der Personalstelle. So lassen sich Unklarheiten im Vorfeld klären – gerade bei Teilzeit-Modellen ist es wichtig, gemeinsam eine faire und nachvollziehbare Lösung zu finden.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei den Kursen und alles Gute weiterhin!

Wie Arbeitszeit berechnen bei Fortbildungen?

Scheeks, im MTK, Thursday, 31.07.2025, 07:59 (vor 447 Tagen) @ susanne95

Moin, du hast dich aber nicht eigens registriert, um einen 17 1/2 Jahre alten Beitrag auszugraben und zu beantworten?

... dass du dich trotz der längeren Krankheit wieder fortbildest – und das als SBV!

Ist es für SBVen so ungewöhnlich, sich fortzubilden, dass du das derart hervorhebst?

Ich bin sehr gespannt auf deine weiteren Beiträge.

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