SBV im Wahlvorstand (Wahlen)

Paul, Hamburg, Sunday, 13.01.2008, 21:32 (vor 6855 Tagen)

Hallo,
bei der letzten SBV wurde ich im Amt bestätigt, zwei Stellvertreter/innen gewählt. Ich hatte mich bei der letzten Wahl bewusst zurückgehalten, weil ja meine Person zur Wiederwahl anstand. Jetzt sind demnächst durch Arbeitsplatzwechsel keine Stellvertreter mehr vorhanden. Nun aber zu meiner Frage:
Ist es üblich oder sinnig, dass ich mich selbst in den Wahlvorstand (150 Schwerbehinderte im Betrieb) benenne oder sollte ich mich da lieber raushalten> Bin mir da nicht sicher wie das wirkt. Hat jemand Erfahrungen>

Gruß und Dank
Paul

SBV im Wahlvorstand

hackenberger, Monday, 14.01.2008, 10:15 (vor 6855 Tagen) @ Paul

Hallo Paul,

SchwbVWO
§ 1 Bestellung des Wahlvorstandes.
(1) Spätestens acht Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit bestellt die Schwerbehindertenvertretung einen Wahlvorstand aus drei volljährigen in dem Betrieb oder der Dienststelle Beschäftigten und einen oder eine von ihnen als Vorsitzenden oder Vorsitzende.

Das sagt die Wahlordnung hierzu. Da ihr ja bei 150 Wahlberechtigten formelles Wahlverfahren anwendet müsst.

Ich kenne es aus vergleichbaren BR-Wahlen so, dass sich die Listenführer und somit die Kandidaten für das Mandat des BR-Vorsitzenden hier immer zurückgehalten haben. So können auch keine Spekulationen aufkommen.

Die Mitglieder des Wahlvorsandes müssen auch nicht Schwerbhindert sein. Frage doch einmal bei den BR-Koll.

SBV im Wahlvorstand

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 14.01.2008, 11:17 (vor 6855 Tagen) @ Paul

» Ist es üblich oder sinnig, dass ich mich selbst in den Wahlvorstand (150
» Schwerbehinderte im Betrieb) benenne oder sollte ich mich da lieber
» raushalten> Bin mir da nicht sicher wie das wirkt. Hat jemand
» Erfahrungen>
Rechtlich kein Problem.
Moralisch schaut es "komisch" aus.
Mach es wie Bernhard schreibt (jemand vom BR) oder lass die Stellis ran. So können sie schon mal ein wenig "reinschmecken".

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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