Re: Integrationsfachdienste

hackenberger, Friday, 03.12.2004, 09:20 (vor 7087 Tagen) @ Michael

Hallo Michael,

als ich habe mich beim BIH schlau gemacht, da ich bisher auf diesen
Vermerk auch noch nicht gestoßen bin und daher keine Erklärung hatte.

Also, ab dem 01.01.2005 liegt die Struckturverantwortung für den
Integrationsfachdienst nur noch bei den Integrationsämtern. Zwar können
auch Arbeistverwaltungen den Integrationsdienst beauftragen, doch die
Durchführungsverantwortung liegt eben bei den Integrationsämtern.

Bernhard


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