Vereinfachte Wahl für Stellvertreter (Wahlen)

sixty9, Sunday, 20.01.2008, 14:43 (vor 6849 Tagen)

Hallo,ich rücke im März als Stellvertretender SBV an erste Stelle da unser SBV aus dem Betrieb ausscheidet.Da es keine Stellvertreter gibt und unter den Schwerbehinderten in unserem Betrieb sich auch keiner aufstellen lassen will,habe ich eine Frage an Euch.
Es gibt einen Kollegen der mit 30% GDB einen Gleichstellungsantrag eingereicht hat.
Kann mir jemand sagen ob dieser Mann sich bei der Vereinfachten Wahl aufstellen lassen kann,ob er laut Rechtsprechung gewählt werden kann,obwohl noch kein Bescheid über seine Gleichstellung vorliegt.
mit freundlichem Gruß aus Berlin
Bernd Heitz
Stellvertretender SBV
Spielbank Berlin


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