Wie muss ich mich verhalten gegenüber AG (Gleichstellung)

hackenberger, Saturday, 26.01.2008, 11:36 (vor 6842 Tagen) @ gitta

Hallo Gitta,

Du musst dem AG nichts mitteilen, sofern sich aus dem Grund der Behinderung keine Gefahr für Dich oder andere ergeben. Als Gleichgestellte fällst Du unter die Schutzrechte des SGB IX. Um diese vollumfänglich in Anspruch nehmen zu können, musst Du den AG hierüber informieren. Auch die SchwbV im Weiteren.

Der AG spart dann auch eine Ausgleichsabgabe. Der AG wird im übrigen auch in das Verfahren zur Gleichstellung von der AfA eingebunden (gehört). Wurde der Antrag auf Gleichstellung noch im alten Betrieb/Unternehmen gestellt und auf Grundlage der dortigen Gegebenheiten eine Gleichstellung gewährt, muss nun eigentlich die AfA auch über den Wechsel des Unternehmens informiert werden. Denn die Gleichstellung wird i.d.R. an das betroffene Beschäftigungsverhältnis gebunden. Erfolgte eine 1:1 Übernahmen von Betrieb/Unternehmen alt/neu dürfte sich auch an der zuerkannten Gleichstellung nicht ändern. Denn dann dürfte sich ja am Grund, der Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses aus Gründen der Behinderung nichts geändert haben.

Wichtig ist, eine Behinderung/Schwerbehinderung wird aus Gründen von gesundheitlichen Beeinträchtigungen und den Folgen hieraus zuerkannt. Eine Gleichstellung wird i.d.R. aus Gründen der Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses aus Gründen der Behinderung zuerkannt oder aber weil aus Gründen der Behinderung sonst kein solches begründet werden kann.

Also zwei vollkommen unterschiedliche Hintergründe.


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