Schulungsanspruch Betriebsverfassungsgesetz f. SBV (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Monday, 28.01.2008, 09:52 (vor 5958 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatshi,


» .... und bin zudem auch noch
» Ersatzmitglied für den BR, wobei letzteres für eine Teilnahme an der
» BR-Schulung wohl nicht unbedingt ein Argument ist (oder doch>)

Ja, regelmäßige Teilnahme als Ersatzmitglied (Nachrücker) ist ein Grund.

» Ich werde darüber hinaus im November d.J. als BR-Mitglied nachrücken.

Dieses ist ein weiterer Grund.

» Aktuell findet nun eine mehrtägige Schulung des BR statt, die nicht nur
» BetrVG beinhaltet sondern auch Regelungen im Rentenrecht.

Hier ist ein weiteres Argument für den BR, er hat eine aktuelle Schulungsmaßnahme die nun läuft und Du z.Zt. als Ersatzmitglied und ab Nov. als Mitglied des BR hier die Kenntnisse haben musst.

» Da der Betriebsrat für mich nicht den Antrag beim AG stellen kann

Doch er kann und sollte den Antrag stellen und er kann ja zusätzlich darauf hinweisen, dass auch ein Anspruch gem. § 96 (4) SGB IX besteht.


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