bauliche Veränderungen
Welche Möglichkeiten bietet mir das Gesetz, in unserem
Unternehmen bauliche Veränderungen durchzusetzen>
Welche Möglichkeiten bietet mir das Gesetz, in unserem
Unternehmen bauliche Veränderungen durchzusetzen>
Hallo, schaue einmal im SGB IX § 81 Abs. 4 Satz 4.
..behindertengerechte Einrichtung der
Betriebsanlagen ....der Arbeiststätten...usw.
Bitte denke hierbei auch immer daran, das
Integrationsamt mit einbeziehen und prüfen in wie weit
Mittel der Ausgleichsabgabe für die Kosten in Anspruch
genommen werden können. Hier ist es gut, den
Arbeitgeber entsprechend zu beraten, das Hilft.
Was ist, wenn der Arbeitgeber nicht der Eigentümer des
Gebäude ist>
Gruß Jörg
Dann muss der Arbeitgeber den Eigentümmer mit
einbeziehen. In der Regel haben Eigentümmer nichts
gegen entsprechende Baumaßnahmen, da diese oft auch
später weil sie sinnvolle Ergämzungen darstellen
nutzbar sind. Im schlimsten Falle muß der Mieter (also
Arbeitgeber) wenn er das Mitobjekt verläßt die Sache
wieder rückbauen.
Bernhard