Unfall und Querschnittslähmung. Welche wichtigen Anträge stellen? (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Tuesday, 26.02.2008, 14:14 (vor 5918 Tagen) @ Marcus

Hallo Marcus,

in den KH gibt es Sozialberatungen, wende dich doch an diese, die helfen gerne und können bestimmt auch beraten.

Es ist ggf. für bestimmte Überlegungen noch etwas früh, da man bestimmt noch nicht alle Auswirkungen abschließend bestimmen kann. Hier muss u.U. der Ausgang einer Reha abgewartet werden. Besonders was notwenige bauliche Maßnahmen betreffen.

Du kannst aber schon einmal auch den Kontakt zum IA suchen, ggf. auch unter Einbindung des Ehepartners, denn hier werden auch Hilfen/ Unterstützung/ Beratung im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Mitteln der SchwbAV sinnvoll sein.

Weiter auch einen Kontakt zu den entsprechenden Beratungsstellen der BfA herstellen, denn diese wird hier wohl auch im Rahmen der Inanspruchnahme von Leistungen zuständig werden.

Der Betroffene kann sich auch überlegen Mitglied im VdK zu werden. Der VdK berät und unterstütz seine Mitglieder in allen Angelegenheiten welche die SGBs betreffen. Also auch Beratung in den entsprechenden Leistungsanträgen für das private Umfeld, wie z.B. behinderten Anpassungen der Wohnung, notwenige Pkw Umbauten/Anschaffungen usw., was ja nicht zu den eigentlichen Aufgaben der SchwbV zählt.

PS: gibt es in euerm Betrieb eine Sozialberatung, wenn ja arbeite eng mit dieser zusammen, sie sollte hier sich auch einbringen.


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