Teilnahme an Vorstellungsgesprächen (Einstellung)
Hallo Adviser,
» Nunmehr werden letztlich noch 5 übrig gebliebene Bewerber (nicht- und schwerbehinderte) zu einem 2. Gespräch (mit Beteiligung des Chefs) eingeladen. Daran soll die SBV nicht mehr teilnehmen !!! Frage: Besteht ein Anspruch seitens der SBV auf Teilnahme an diesem 2. Gespräch
Ja! § 95 (2) Satz 3, letzter Halbsatz
Es gelten hier keine anderen Regeln wie bei 1. Vorstellungsgespräch!