Teilnahme an Vorstellungsgesprächen (Einstellung)

hackenberger, Thursday, 28.02.2008, 19:39 (vor 5920 Tagen) @ Toni

Hallo Adviser,

» Nunmehr werden letztlich noch 5 übrig gebliebene Bewerber (nicht- und schwerbehinderte) zu einem 2. Gespräch (mit Beteiligung des Chefs) eingeladen. Daran soll die SBV nicht mehr teilnehmen !!! Frage: Besteht ein Anspruch seitens der SBV auf Teilnahme an diesem 2. Gespräch

Ja! § 95 (2) Satz 3, letzter Halbsatz

Es gelten hier keine anderen Regeln wie bei 1. Vorstellungsgespräch!


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