Zusatzurlaub bei einem Nebenjob (Zusatzurlaub)

Heidi, Tuesday, 04.03.2008, 14:16 (vor 6804 Tagen)

Hallo,
ein schwer behinderter Kollege mit einem GdB von 80 hat einen festen Arbeitsplatz. Dort bekommt er die 5 Tage Zusatzurlaub nach §124 SGB IX.

Dieser Kollege hat auch einen Nebenjob. Dort bekommt er auch ganz normalen Urlaub. Hat dieser Kollege (beim Nebenjob) auch Anspruch auf die 5 Zusatztage bzg. der Schwerbehinderung>

Wenn ja, woraus ist dieses abzuleiten>

Gruß Heidi

Zusatzurlaub bei einem Nebenjob

hackenberger, Tuesday, 04.03.2008, 16:06 (vor 6804 Tagen) @ Heidi

Hallo Heidi,

ja, er bekommt auch beim 2. AG den Zusatzurlaub gem. § 124 SGB IX.

Auf den Zusatzurlaub sind die Vorschriften über die Entstehung, Übertragung, Kürzung und Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs anzuwenden (s. BAG-Urteile 9 AZR 166/94 vom 21.02.1995, AZR 182/95 vom 25.06.1996).

Das bedeutet: Bei Teilzeitbeschäftigten erfolgt die Berechnung des Zusatzurlaubes nach den gleichen Rechenformeln wie zur Berechnung des Regelurlaubes.

Siehe auch hier: Teilzeitkräfte - So berechnen Sie den Urlaubsanspruch

Das bedeutet auch, wenn einem teilzeitbeschäftigten schwerbehinderten Arbeitnehmer im Urlaubsjahr der Regelurlaub gem. TV nur zu einem Anteil zusteht, ist auch der Zusatzurlaub nur anteilig zu gewähren.

Bitte aber auch beachten:
Man darf nicht bei einem AG Urlaub nehmen um beim 2. AG arbeiten zu können, dieses würde dem Erholungscharakter des Bundesurlaubsgesetzes widersprechen.

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