Widerspruch - Zusatzurlaub (Zusatzurlaub)

Apanatshi, Bayern, Friday, 07.03.2008, 11:12 (vor 6801 Tagen)

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
Eine sb wurde vom Versorgungsamt von 50% auf 20% runtergestuft, fristgerecht hat sie Widerspruch eingelegt. Mir ist bewußt, dass während des Widerspruchsverfahrens die Schwerbehinderteneigenschaft mit allen Rechten und Pflichten b. AG-Seite und AN-Seite bestehen bleiben. Das heißt aber doch auch, dass die Kollegin bereits jetzt, also März ihren Zusatzurlaub von 5 Tagen in Anspruch nehmen könnte>! Sollte in der Tat der Widerspruch kein Erfolg sein, abschlägiger Bescheid kommt evtl. im April und Sie verzichtet auf ein SG-Verfahren, kann man ihr den Zusatzurlaub doch nicht vom Jahresurlaub abziehen!> Dies hat die Personalabteilung nämlich bereits angekündigt, meines Erachtens aber nicht rechtens. Möchte mich daher bei den "alten Hasen" nochmal rückversichern, bevor ich da ein Fass aufmache.

Gruß aus dem Allgäu
A.

Widerspruch - Zusatzurlaub

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 07.03.2008, 12:21 (vor 6801 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatshi

» Das heißt aber doch auch, dass die Kollegin bereits jetzt, also März ihren
» Zusatzurlaub von 5 Tagen in Anspruch nehmen könnte>!
Nein, man nimmt nicht Zusatzurlaub, sondern ganz normalen Urlaub. Dieser wurde nur aufgrund der Schwb-Eigenschaft um 5 Tage verlängert.

Verliert ein schwerbehinderter Mensch diese Eigenschaft im Verlauf des Urlaubsjahres greift der § 116 SGB IX. Der Anspruch auf Zusatzurlaub erlischt somit (vgl. LAG Niedersachsen Urteil vom 25. März 1998).

Damit kann der – anteilige – Anspruch auf Zusatzurlaub noch bis zum Ende des dritten Kalendermonats, in welchem die Feststellung über den Wegfall der Schwerbehinderteneigenschaft bestandskräftig wurde, geltend gemacht werden.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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