Frist zur Klageerhebung bei einer Benachteilung gem. AGG (AGG)

hackenberger, Tuesday, 18.03.2008, 15:36 (vor 5886 Tagen) @ himmelblau

Hallo,

» Folgende Frage: In welchem Zeitraum muß eine abgelehnte Bewerberin nach dem AGG lt. Benachteiligung Behinderung, eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen, habe leider keine genauen Zeitangaben

:-( :-( :-( Hier hilft ein Blick ins Gesetz, also ins AGG § 15 Abs. 4


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