Anspruch bei Teilzeitbeschäftigung (Zusatzurlaub)
Liebe Forumsteilnehmer
ich habe eine Frage zum Zusatzurlaub,: Mein SBV-Kollege aus einem anderen Betriebsteil behauptet, dass Schwerbehinderte, die nur zB 3 Tage /Woche arbeiten, dennoch einen Anspruch auf 5 Tage Zusatzurlaub haben. Soweit ich das mal gelesen habe, hat man im Grunde Anspruch auf "eine Woche" Urlaub - das würde bedeuten, dass man einen Anspruch auf 3 Tage Zusatzurlaub hat.
Kann mir einer sagen, wo das steht>
Ich habe das mit der Suchfunktion gesucht, aber finde nicht die schlagenden Argumente für meinen Kollegen.
Danke im Voraus!
