Anspruch bei Teilzeitbeschäftigung (Zusatzurlaub)

Tschoo, Stuttgart, Wednesday, 19.03.2008, 13:26 (vor 6789 Tagen) @ SBV60

Hallole,

will auch mal wieder was sagen -- vor allem auch, weil ich gerade mit Gesetztestexten und deren Kommentierung/Auslegung zu tun habe.

Dies war jetzt aber relativ einfach, Grundlage ist klar §125 Abs.1 SGB IX,
daraus ergibt sich, wie hier unter A-Z --> Zustazurlaub schön formuliert
ist:

Bemessung des Zusatzurlaubs
Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des vollzeitbeschäftigten schwerbehinderten Arbeitnehmers auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Woche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. Arbeitet er z.B. an 4 Tagen in der Woche, stehen ihm auch nur 4 Tage Zusatzurlaub zu. Verteilt sich die Wochenarbeitszeit auf z.B. 6 Tage, beträgt der Zusatzurlaub ebenfalls 6 Tage. Auch bei Teilzeitarbeit von schwerbehinderten Arbeitnehmern ist die Verteilung ihrer Arbeitszeit auf die Wochentage maßgeblich (z.B. 3 Arbeitstage pro Arbeitswoche = 3 Tage Zusatzurlaub). Die Urlaubsdauer ist aber stets auf eine Arbeitswoche begrenzt.

Schönen Tag noch und natürlich schöne Ostern,

Josef


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