Ausbildung (Gleichstellung)
Mein Sohn (17 Jahre) ist in einerüberbetrieblichen Außbildung im ersten Lehrjahr. Jetzt nach einem viertel Jahr der Ausbildung wurde Ihm ein Grad der Behinderung von 30% bewilligt. Müssen wir ein Gleichstellungsantrag stellen um die gleichen Rechte wie ein Jugentlicher mit 50% und mehr zu haben.
Im SGB IX unter §68 Abs. 4 kann ich es nicht so richtig rauslesen und seine Ausbilder haben so ein Fall noch nicht gehabt.
Danke