Krankheit (Antragstellung / Widerspruch)
Hallo Elke,
erst einmal der Hinweis. Der GdB wird nicht mit "Prozent %" angezeigt. Dieses war früher so und führte zu Fehlinterpretationen wie z.B. GdB 100% (alt) wurde damit interprädiert, dass der Betroffene nicht mehr Arbeits-/Leistungsfähig ist, was ja bekanntlich so nicht ist.
Daher lautet es heute nur noch einen GdB von xx, in Deinem Fall GdB 20
So nun zu Deiner Frage:
Hier wäre i.d.R. ein Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht, -Neuntes Buch Sozialgesetzbuch- (SGB IX) = Zweitantrag zu stellen.
Hier kann/sollte man dann überprüfen ob man die bereits anerkannte Behinderung auch wieder neu bewerten lassen möchte oder nicht.
Hier auf dieser Seiten gelangst Du zu den entsprechenden Anträgen.