Krankheit (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Thursday, 03.04.2008, 20:46 (vor 5888 Tagen) @ Renate

Hallo Elke,

erst einmal der Hinweis. Der GdB wird nicht mit "Prozent %" angezeigt. Dieses war früher so und führte zu Fehlinterpretationen wie z.B. GdB 100% (alt) wurde damit interprädiert, dass der Betroffene nicht mehr Arbeits-/Leistungsfähig ist, was ja bekanntlich so nicht ist.

Daher lautet es heute nur noch einen GdB von xx, in Deinem Fall GdB 20;-)

So nun zu Deiner Frage:
Hier wäre i.d.R. ein Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht, -Neuntes Buch Sozialgesetzbuch- (SGB IX) = Zweitantrag zu stellen.

Hier kann/sollte man dann überprüfen ob man die bereits anerkannte Behinderung auch wieder neu bewerten lassen möchte oder nicht.

Hier auf dieser Seiten gelangst Du zu den entsprechenden Anträgen.


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