Nachteilsausgleich bei Prüfungen / Einstellungstest (Einstellung)

hackenberger, Monday, 07.04.2008, 15:52 (vor 5880 Tagen) @ Myleen

Hallo Myleen,

es gibt solche Prüfungserleichterungen sofern entweder in Integrationsvereinbarungen solche Regelungen enthalten sind. Dieses sollte man als Bestandteil in Integrationsvereinbarungen hineinverhandeln.

Regelmäßig gint es solche Prüfungserleichterungen i.d.R. im öffentl. Dienst. Hier findet man dann entsprechende Regelungen in den dort geltenden Fürsorgeerlassen/-richtlinien.

Sofer in deinem Bereich ein Fürsorgeerlass / eine Fürsorgerichtlinie Geltung hat schau bitte dort nach.

An sonsten könnte man ggf. unter Bezugnahme des § 81 (4) hier entsprechende Anspüche einfordern. Hier müsste es aber dann in der Behinderung liegende Gründe (belegbar) geben diese Forderung zu begründen (§ 81 (4), Gestalltung des Arbeitsplatzes/-umfeldes).


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