Amtszeit nach Neuwahl ausserhalb der Regelzeit (Wahlen)

pamue, Friday, 11.04.2008, 19:48 (vor 6767 Tagen)

Hallo,
eine Frage zur Amtszeit der SBV
Irgendwie hab ich einen Knoten im Kopf den ich nicht lösen kann.

Die nächste Wahl der SBV findet ja zw Okt -Nov 2010 statt.
wenn nun 2009 neu gewählt werden muss, wegen Spaltung eines Betriebes ,

im § 94 heisst es:

Hat die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung zum Beginn des für die regelmäßigen Wahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, wird die Schwerbehindertenvertretung im übernächsten Zeitraum für regelmäßige Wahlen neu gewählt.


in welchem Jahr ist dies nun>

Amtszeit nach Neuwahl ausserhalb der Regelzeit

hackenberger, Friday, 11.04.2008, 20:00 (vor 6767 Tagen) @ pamue

Hallo pamue,

» Die nächste Wahl der SBV findet ja zw Okt -Nov 2010 statt.
» wenn nun 2009 neu gewählt werden muss, wegen Spaltung eines Betriebes,

» im § 94 heißt es:
»
» Hat die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung zum Beginn des für die
» regelmäßigen Wahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen,
» wird die Schwerbehindertenvertretung im übernächsten Zeitraum für
» regelmäßige Wahlen neu gewählt.

» in welchem Jahr ist dies nun>

Also "pamue", wollen wir mal helfen den Knoten zu lösen. ;-) Eine klassische Frage des kleinen "1x1".

2010 Okt - Nov regelmäßiger Wahltermin (alle 4 Jahre)
2009 Dez wird eine SchwbV gewählt ist somit Okt - Nov 2010 noch kein Jahr = 12 Monate im Mandat,
folglich findet Okt - Nov 2010 keine Wahl statt, erst wieder Okt - Nov 2014 ;-)
Knoten geöffnet>> Also bitte genau auf die max 11 Monate achten, die eine SchwbV im Mandat sein darf.

Knoten gelöst> ;-) ;-)

Schönes Wochenende und viel Spaß im Mandat noch :ok:

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