Stellungnahme BR (Gleichstellung)

BirgitKE, Berlin, Friday, 25.04.2008, 11:43 (vor 6752 Tagen)

Hallo,
da bin ich mal wieder mit einer Frage aus dem Alltagsleben einer SbV...
Eine Kollegin, die einen AT-Vertrag geschlossen hat, fällt ja nicht unter die Mitbestimmung des Personalrates. Nun hat der Personalrat die vom Arbeitsamt angeforderte Stellungnahme mit der Bemerkung nicht abgegeben, dass er für AT-Angestellte nicht zuständig sei. Sieht es bei den Gleichstellungen irgendwie anders aus > Sollte der Personalrat trotzdem eine Stellungnahme abgeben > Wie begründe ich das >

Danke an alle und schon mal schönes sonniges Wochenende.
Gruß
Birgit

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MfG
Birgit

Stellungnahme BR

hackenberger, Friday, 25.04.2008, 11:53 (vor 6752 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit,

bitte den PR in diesem Falle doch diese Einschätzung abzugeben.

Der PR ist auch für AT-Kräfte zuständig.

Nur leitende Ang. fallen nicht in seinen Zuständigkeitsbereich.

AT-Ang. ist nicht gleich/bedeutet nicht gleich leitende/der Ang. Hier besteht ein sehr deutlicher Unterschied. Der AT-Ang. fällt "nur" nicht in den Geltungsbereich des TV. Er ist aber z.B. auch Wahlberechtigt für den BR/PR und kann auch Mitglied des BR/PR werden. Er besitzt also, im Gegensatz zum leitenden Ang. das aktive und passive Wahlrecht.

Das SGB IX kennt keinen Unterschied zwischen Ang. und leitenden Ang. Auch leitende Ang. fallen in den Geltungsbereich des SGB IX.

PS: Nutze doch einmal www.google mit den Suchbegriffen AT-Angestellter und leitender Angestellter, dann kannst Du Beiträge finden welche Dir den Unterschied darstellen.

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