Stellungnahme BR (Gleichstellung)

hackenberger, Friday, 25.04.2008, 11:53 (vor 6752 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit,

bitte den PR in diesem Falle doch diese Einschätzung abzugeben.

Der PR ist auch für AT-Kräfte zuständig.

Nur leitende Ang. fallen nicht in seinen Zuständigkeitsbereich.

AT-Ang. ist nicht gleich/bedeutet nicht gleich leitende/der Ang. Hier besteht ein sehr deutlicher Unterschied. Der AT-Ang. fällt "nur" nicht in den Geltungsbereich des TV. Er ist aber z.B. auch Wahlberechtigt für den BR/PR und kann auch Mitglied des BR/PR werden. Er besitzt also, im Gegensatz zum leitenden Ang. das aktive und passive Wahlrecht.

Das SGB IX kennt keinen Unterschied zwischen Ang. und leitenden Ang. Auch leitende Ang. fallen in den Geltungsbereich des SGB IX.

PS: Nutze doch einmal www.google mit den Suchbegriffen AT-Angestellter und leitender Angestellter, dann kannst Du Beiträge finden welche Dir den Unterschied darstellen.


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