Allergie (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Saturday, 10.05.2008, 11:39 (vor 5838 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

Zum Thema Bildung des Gesamt-GdB gibt es ein gutes Urteil des LSG NRW, Urteil vom 14.04.2005 - L 7 SB 158/02 SB, welches als gutes Beispiel dient.

Kurztext des Urteils:

Liegen zwei Teilhabebeeinträchtigungen vor, von denen die eine einen Einzel-GdB von 40 -Funktionssystem "Verdauungsorgane"- und die andere einen Einzel-GdB von 20 -Funktionssystem "Augen"- bedingt, so ist ein Gesamt-GdB von 50 angemessen, wenn die Teilhabebeeinträchtigungen - wie hier - unabhängig nebeneinander stehen und völlig unabhängige Bereiche, d. h. völlig unterschiedliche Organsysteme, betreffen.

Schaue auch einmal in die Anhaltspunkte für Ärztliche Gutachtertätigkeit. Hier findest Du nicht nur das Thema „Bildung Gesamt-GdB“ sondern auch eine "Übersicht über die möglichen Einzel-GdB" und deren Bildung. Diese Broschüre gehört auch zu den notwenigen Arbeitsunterlagen einer SchwbV.

Die aktuelle PDF-Datei (~300 Seiten 4,6 MB) kann über diesen Link http://www.bmas.de/coremedia/generator/22788/prop.../2007__12__11__anhaltspunkte__gutachter.pdf von den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) geladen werden.

Wichtig auch: Es werden keine Krankheiten anerkannt sondern sich immer nur die sich aus den gesundheitlichen Beeinträchtigungen ergebenen Einschränkungen. Im Gesetz heißt es hierzu: „regelwidriger körperlicher, geistiger oder seelischer Zustand gelten. Dieser wird durch die Abweichung von dem für das Lebensalter typischen Zustand beschrieben und muss mindestens 6 Monate anhalten“ Siehe hierzu auch den § 2 SGB IX


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