Hallo zicko,
» Nun habe ich erfahren, dass wir bei folgender Frage mit dem PR nicht einer
» Meinung sind:
» "Ist der Arbeitsplatz aufgrund behinderungsbedingter Auswirkungen
» gefährdet>"
Es ist hier nicht zwingend, dass SchwbV und BR/PR der gleichen Auffassung sind, wenn es auch vorteilhaft ist besonders wenn der AG die Gefährdung aus behinderten bedingten Gründen nicht sieht.
» Bei diesem Fall ist das Problem "Outsourcing" jedoch so präsent, dass da
» doch mehr besteht als nur eine "Befürchtung".
Der PR hat mit seiner Auffassung/ Meinung grundsätzlich einmal Recht. Denn "Outsourcing" ist wie auch sonstiger allgemeiner Personalabbau/ Personalabbaumaßnahmen für sich erst einmal auch keinen in der Behinderung liegender Grund der Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses und somit auch für sich kein Grund für eine Gleichstellung. Denn dieses trifft ja behinderte und nichtbehinderte AN in gleichem Maße.
Eine Gleichstellung kann nur dann erfolgen, wenn aus Gründen der Behinderung das Beschäftigungsverhältnis gefährdet ist oder ohne eine Gleichstellung ein Beschäftigungsverhältnis nicht erreicht werden kann.
Von "Outsourcing" betroffene AN sollen/müssen aber sofern es möglich ist auf anderen Arbeitsplätzen im Betrieb/ Unternehmen weiterbeschäftigt werden. Denn eine Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (Kündigung) ist ja nur unter Beachtung des Ultima Ratio-Prinzip möglich.
Hier könnte sich nun als Folge des "Outsourcing", also indirekt eine in der Behinderung liegende Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses ergeben. Nämlich dann, wenn aus Gründen der Behinderung keine anderweitige Beschäftigung im Betrieb/ Unternehmen ergibt, also aus behinderten bedingten Gründen eine Versetzung/ Umsetzung nicht möglich ist. Somit eine Gefährdung, nämlich eine Kündigung aus behinderten bedingten Gründen drohen würde.
Mit einer Gleichstellung dieser Gefährdung dann aber entsprechend entgegengewirkt werden kann. Dann wäre auch der Grund einer Gleichstellung nicht das "Outsourcing" selbst sondern die Folge hieraus. Dieses müsste dann aber auch für eine Gleichstellung entsprechend dargestellt/ begründet werden.