Versetzung (BEM)

hackenberger, Tuesday, 03.06.2008, 08:52 (vor 6717 Tagen) @ lehel

Hallo "lehel",

erst einmal ein Lob für Deinen Einsatz. Leider ist es aber nun auch einmal so, dass es das Recht des AG ist freie Stellen zu besetzen oder unbesetzt zu lassen. Hier können dann nur die MA-Vetretungen versuchen den AG zu überzeugen. Auch kann der BR/PR darauf achten, dass andere AN in diesem Bereich nicht überfordert werden. Dieses kann auch beim Thema Genehmigung von Mehrarbeit in diesen Bereichen erfolgen.

Als SchwbV kann man den AG nur auf Seine Pflichten gem. § 81 und den Rechten des AN gem. § 81 (4) hinweisen. Dieses wird dann ggf. ein Punkt, wenn es zu einer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisse kommen sollte, weil der AG eine mögliche Umsetzung z.B. aus Benchmark-Gründen/ Personalbedarfsschlüssel nicht vorsieht, also das Ultima Ratio Prinzip nicht beachtet. Hier sollte man daher alle Fakten sammeln um den AN ggf. bei einer Kündigungsschutzklage zu unterstützen in dem man dann in einer Stellungnahme zur Kündigung dieses alles aufführt. Hierauf kann man den AG auch hinweisen.


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