ersatzmitglieder-personalrat (Wahlen)

hackenberger, Monday, 16.06.2008, 13:39 (vor 6701 Tagen) @ graubrot

Hallo „graubrot“,

erst einmal den Hinweis/ die Bitte, Fragen immer bitte ans gesamte Forum richten. Ich bin nur einer der Teilnehmer. Es sollen sich aber alle Teilnehmer angesprochen fühlen und hier "mitarbeiten".

Weiter, Deine Frage ist ja keine Frage des SGB IX, sondern eine allgemeine Frage zum Thema Kündigungsschutz für Mitglieder in einer Mitarbeitervertretung; hier Mitglied/Ersatzmitglied im PR/BR. Somit eigentlich keine direkte Frage dieses Forums.

Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus dem Kündigungsschutzgesetz; hier der § 15, Abs. 2, Satz 2. http://www.bundesrecht.juris.de/kschg/BJNR004990951.html
Es geht um den besonderen und auch nachwirkenden Kündigungsschutz. Der auch für Ersatzmitglieder des Betriebsrats/ Personalrat zutrifft, sofern sie im Mandat aktiv werden mussten. Zum Beispiel, wenn ein Betriebsrats-/Personalratsmitglied bei einer Betriebsrats-/Personalratssitzung von einem Ersatzmitglied krankheitsbedingt vertreten wurde.

Hier findest Du etwas: http://www.jurablogs.com/de/nachwirkender-sonderkuendigungsschutz-auch-fuer-ersatzmitglieder-des-betriebsrats

Es gibt auch entsprechende BAG-Rechtsprechung hierzu: BAG Urteil vom 12.2.2004 - 2 AZR 163/03 http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/rechtsprechung/topnews05470.html#

Selbstverständlich gilt dieser besondere / nachwirkende Kündigungsschutz gilt auch entsprechend für die Stellvertreter der SchwbV, was wir aber auch schon einmal behandelt hatten.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion