bei Beschwerde Dienstweg einhalten (AGG)

obelix, Wednesday, 18.06.2008, 15:15 (vor 6698 Tagen)

Bei einer Multiplikatorenveranstaltung an meiner Dienststelle, die das Thema "AGG" betraf, wurde die örtliche Beschwerdestelle (2 Beamte) vorgestellt. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei entsprechenden Beschwerden der Dienstweg einzuhalten ist.

Ich habe hinsichtlich dieser organisatorischen Regelung Bedenken, da es durchaus denkbar ist, dass man sich von Personen beschwert fühlt, die genau auf diesem Dienstweg sitzen (Sachgebietsleiter, Leiter der Dienststelle, etc.).

meines Erachtens kann diese Regelung auch ein Hindernis sein, dass begründete Beschwerden nicht gestellt werden, um ja keine dienstlichen Nachteile zu erleiden.

Wie ist eure Meinung hierzu >

Grüße Obelix


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