gutachterliche Stellungnahme (Antragstellung / Widerspruch)

Petramäuschen, Berlin, Thursday, 19.06.2008, 09:50 (vor 5816 Tagen) @ hajue

Hallo,

meinst Du die gutachterliche Stellungnahme des Versorgungsamtes, die man bei Akteneinsicht bekommt> Falls ja, folgende Erklärungen:
-Ursachenschlüssel wird schon auf dem Antragsformuler (zweite Seite, Angaben zur Behinderung) zur Feststellung der Behinderung eingetragen. z.B. 1 für angeborene Behinderung
-Seitenzahlen, Blatt XX der Akte-> Das Versorgungsamt nummeriert alle Unterlagen, die zum Antrag gehören, mit laufenden Nummern durch, zu den Unterlagen gehören der Antrag, Atteste von behandelnden Ärzten, die gutachterliche Stellungnahme usw. Wenn Du Akteneinsicht erbiitest, und Dir die Unterlagen schicken läßt (kostet eine Gebühr), dann sinnd normalerweise oben rechts in den Ecken handschriftlich die Seitenzahlen vermerkt. Derjenige, der die gutachterliche Stellungnahme ausfüllt, vermerkt die Seitenzahl der Quelle des entsprechenden Attestes/Befundes hinter der Behinderung.
Bei einem Widerspruch läßt sich so recht gut erkennen, ob wirklich alle Befunde berücksichtigt oder auch ob alle relevanten Ärzte befragt wurden.
Viele Grüße
Zuli


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