SBV bei Auslagerung und Verkauf einer Abteilung (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 02.07.2008, 20:58 (vor 6687 Tagen) @ Rolf

Hallo Rolf,

schaue einmal [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=322#p323]hier[/link]: und [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=7287#p7290]hier[/link]: dort wurde dieses Thema schon einmal behandelt.

Fazit: Sofern der Stellvertreter im Mandat aktiv war gilt ab diesem (letzten aktiven) Zeitpunkt der besondere/ nachwirkende Kündigungsschutz gem. § 15 Kündigungsschutzgesetz. Weiter haben Mandatsträger den besondere Versetzungsschutz falls in Folge einer Versetzung das Mandat verlorenginge gem. § 96 Abs. 3 Satz 1 SGB IX i. V. mit § 103 Abs. 3 BetrVG bzw. § 47 Abs. 2 BPersVG.


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