PKW-Sitz (Hilfsmittel)

Petramäuschen, Berlin, Wednesday, 09.07.2008, 16:49 (vor 5776 Tagen) @ Caty

Hallo Caty,

ist der Mitarbeiter schwerbehindert oder gleichgestellt> Dann hat er einen Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben nach §33 SGBIX.

Aber auch "Nichtbehinderte" dürfen natürlich einen Antrag stellen.

Der zuständige Reha-Träger ist
-die Deutsche Rentenversicherung, wenn er mindestens 15 Jahre eingezahlt hat,
-die Berufsgenossenschaft, wenn ein Arbeits-/Wegeunfall oder eine Berufskrankheit die Ursache war und
-die Bundesagentur für Arbeit bei Arbeitslosen oder Berufsanfängern.

Das IA ist bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen im Vorfeld lt. §84 (1) SGBIX zur Beratung einzuschalten.

Für so eine Antragstellung ist ein Kostenvoranschlag und eine Stellungnahme/Befürwortung des betriebsärztlichen Dienstes zusätzlich zu dem Attest des behandelnden Arztes sehr hilfreich.

Ganz wichtig, nichts im Vorfeld kaufen und nur Rechnung einreichen! Sondern erst beantragen!

Falls ein Antrag abgelehnt wird, nicht zu schnell aufgeben, sondern Widerspruch einlegen. Rechtliche Unterstützung vom VdK oder der Gewerkschaft ist spätestens dann auch sehr hilfreich.

Viel Glück
Zuli


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion