Arbeitgeberbeauftragte(r) passiv wahlberechtigt? (Wahlen)
Guten Morgen,
ich hätte eine Frage zu eueren Ausführungen zu Arbeitgeberbeuaftragten nach
§ 98/99 SGB IX:
Ist es rechtlich möglich, dass die Position Arbeitgeberbeauftragter und das Wahlamt der SBV eine Person in Personalunion wahrnimmt>
M.E. stellt das eine absolute Interessenkollision dar, denn wie kann man die Interessen beider Seiten gleichermaßen objektiv vertreten und vor allem: Wie kann man mit sich selbst zusammenarbeiten> Falls ihr meiner Auffassung zustimmt, gibt es da bitte Rechtsgrundlagen>
Vorab danke und viele Grüße aus Bayern!
