Wahlrecht (Versammlung)
Hallo Ulrich Fröndhoff,
» kann es sein, dass dies der Firma auch zukünftig ein entsprechendes
» Wahlrecht gibt>
das Thema wann darf wo gewählt werden ist ganz klar geregelt. Eine Zusammenfassung der Betriebe Frankfurt und Stuttgart für die Wahl einer SchwbV ist nicht möglich.
Siehe: www.schwbv.de/wahlen.html>PHPSESSID=04780b92c136a29f21dc94ec0b3008c6#Wahlvoraussetzungen
"Zusammenfassung von mehreren Betrieben zur Wahl"
Zuständig für die Betreuung usw. der Schwerbehinderten in Betrieben ohne SchwbV ist die GSchwbV § 97 (6) Satz 1, 2 Halbsatz.