Schweigepflicht (Umgang mit BR / PR)

Fragesteller, Bayern, Wednesday, 16.07.2008, 18:05 (vor 6670 Tagen)

Hallo zusammen,

ich (SBV) habe gewisse Probleme mit dem Personalrat: Ich war mit einer Entscheidung (zu der ich leider "aus Versehen" nicht hinzugezogen wurde) des Personalrates nicht einverstanden bzw. ich konnte diese zumindest mangels Fakten nicht nachvollziehen. Ich bat den PR um Sachaufklärung binnen einer Woche, damit ich mir dann evtl. eine Aussetzung der Entscheidung hätte ersparen können.

Der PR (Hinweis: Steht persönlich extrem unter Druck des Dienststellenleiters bzw. läßt sich unter Druck setzen) geht nun einfach her und leitet meine Anfrage an diesen weiter und ich darf mich somit dann als isolierter "Nestbeschmutzer" darstellen lassen, nur weil ich dann die für den Arbetgeber unangenehmen Fragen stelle.

Schlimm, aber schon passiert, dass den PR die Belange der Mitarbeiter nicht berührten. Das möchte ich für die Zukunft abstellen, indem ich erstens den PR intensiv über meine Rechte/Pflichten zur Beteiligung aufkläre und ihm auch die Vorteile der Zusammenarbeit benenne. Zweitens möchte ich aber derartigen Vorfällen vorgreifen, indem ich ihn auf dei Schweigepflicht nach § 10 BPersVG hinweise.

So, nun die Frage: Gilt diese Schweigepflicht auch für Inhalte von Anfragen der SBV an den PR> M.E. ja, denn wenn alles richtig gelaufen wäre, hätte ja schon der PR diese Fragen stellen müssen. Oder liege ich da falsch>

Danke im Voraus und viele Grüße!

Schweigepflicht

hackenberger, Thursday, 17.07.2008, 10:57 (vor 6670 Tagen) @ Fragesteller

Hallo Fragesteller,

Schweigepflicht bedeutet nicht, dass alles was im BR/PR gesprochen wird diesen nicht verlassen darf. Der Schweigepflicht unterliegen u.a. Abstimmungsverhalten/ Einzelergebnisse, persönliche Daten/ Fakten, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse welche im Rahmen der Mandatsarbeit bekannt wurden und vom AG als geheimhaltungsbedürftig eingestuft wurden. Sowie Dinge über die Verschwiegenheit vereinbart/ beschlossen wurde. Weiter auch vertrauliche Mitteilungen von AN/ Beschäftigten sofern diese hier die Vertraulichkeit gewünscht haben.

Nicht aber z.B. es wurde dem Vorgang zugestimmt oder mehrheitlich zugestimmt. BR/PR sind auch keine Geheimräte

Ich gehe auf Grund Deiner Frage davon aus, dass der PR/BR offenbar keine Fragen an den AG zu dem Vorgang mehr hatte, denn er ist ja zu einer Entscheidung gekommen.

Die Fragen zu Sachverhalten hatte offensichtlich nur die SchwbV, also Du. Die Aufagbe des BR/PR ist nun aber nicht die Fragen/ Probleme der SchwbV mit einem Sachverhalt mit dem AG zu klären. Hat die SchwbV zu einem Vorgang/ zu einem Sachverhalt Fragen, welche der AG geben müsste, muss sie hier schon selbst aktiv werden. Sie kann also auch bei einem unangenehmen AG nicht den BR/PR vorschicken.

Der BR/PR muss auf Wunsch der SchwbV nur sofern erforderlich seine Sichten / seine Gründe für seine (BR/PR) Entscheidung darlegen.

Der PR/BR konnte hier daher die Fragen der SchwbV an den AG mit der Bitte um Beantwortung weiterleiten. Er könnte sie auch an die SchwbV zurückgeben und diese bitten ihre Fragen an den AG mit diesem selbst zu besprechen. Dieses wäre hier vielleicht der geschicktere Weg gewesen. Es war auf alle Fälle kein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht. Es stellt sich für mich hier dann nur die Frage, hättest Du die Fragen an den AG gerichtet>

Schweigepflicht

Fragesteller, Bayern, Friday, 18.07.2008, 05:57 (vor 6669 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Fragesteller,
»
» Schweigepflicht bedeutet nicht, dass alles was im BR/PR gesprochen wird
» diesen nicht verlassen darf. Der Schweigepflicht unterliegen u.a.
» Abstimmungsverhalten/ Einzelergebnisse, persönliche Daten/ Fakten,
» Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse welche im Rahmen der Mandatsarbeit
» bekannt wurden und vom AG als geheimhaltungsbedürftig eingestuft wurden.
» Sowie Dinge über die Verschwiegenheit vereinbart/ beschlossen wurde.
» Weiter auch vertrauliche Mitteilungen von AN/ Beschäftigten sofern diese
» hier die Vertraulichkeit gewünscht haben.
»
» Nicht aber z.B. es wurde dem Vorgang zugestimmt oder mehrheitlich
» zugestimmt. BR/PR sind auch keine Geheimräte
»
» Ich gehe auf Grund Deiner Frage davon aus, dass der PR/BR offenbar keine
» Fragen an den AG zu dem Vorgang mehr hatte, denn er ist ja zu einer
» Entscheidung gekommen.
Leider hatte der PR keine Fragen. Aber er hätte sie haben MÜSSEN, denn es ging nicht um einen Einzelfall, sondern um eine riesige Umstrukturierung, die alle Mitarbeiter erheblich tangiert, verbunden mit großen Mehrbelastungen...
»
» Die Fragen zu Sachverhalten hatte offensichtlich nur die SchwbV, also Du.
» Die Aufagbe des BR/PR ist nun aber nicht die Fragen/ Probleme der SchwbV
» mit einem Sachverhalt mit dem AG zu klären. Hat die SchwbV zu einem
» Vorgang/ zu einem Sachverhalt Fragen, welche der AG geben müsste, muss sie
» hier schon selbst aktiv werden. Sie kann also auch bei einem unangenehmen
» AG nicht den BR/PR vorschicken.
» Das ist in der Praxis genau umgekehrt. Alle PR freuen sich, dass die SBV etwas unternimmt, nur selbst hat man das nicht so gehandhabt....:-(
» Der BR/PR muss auf Wunsch der SchwbV nur sofern erforderlich seine Sichten
» / seine Gründe für seine (BR/PR) Entscheidung darlegen.
»
» Der PR/BR konnte hier daher die Fragen der SchwbV an den AG mit der Bitte
» um Beantwortung weiterleiten. Er könnte sie auch an die SchwbV zurückgeben
» und diese bitten ihre Fragen an den AG mit diesem selbst zu besprechen.
» Dieses wäre hier vielleicht der geschicktere Weg gewesen. Es war auf alle
» Fälle kein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht. Es stellt sich für
» mich hier dann nur die Frage, hättest Du die Fragen an den AG gerichtet>
und wie! ich stelle sie ja jetzt auch! Wer denn sonst>

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