Hinweis: Aufgaben des BR/PersR (Allgemeines)

hackenberger, Monday, 03.01.2005, 16:36 (vor 7078 Tagen)

Hallo,

zu den wichtigen gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrates/Personalrates
zählt darauf zu achten, dass für das Arbeitsverhältnis geltenden
Gesetze/Verordnungen und sonstige Regelungen beachtet werden.

Hierunter fällt auch die Verpflichtung für Betriebsräte/Personalräte
darauf zu achten, dass das SGB IX beachtet und angewendet wird.

Also auch, dass der AG den § 95 SGB IX beachtet. Daher müssten
Betriebsräte/Personalräte Vorgänge des AG beanstanden
(Unvollständigkeit), sofern diesen Vorgängen, sofern diese
Schwerbehinderte im einzelnen oder in der Gruppe betreffen/betreffen
können, nicht die Stellungnahme der SchwbV beigefügt ist.

Denn diese Stellungnahmen der SchwbV müssten diesen Vorgängen beigefügt
sein, da die SchwbV vor dem BR zur Stellungnahme aufzufordern ist, damit
diese noch sofern erforderlich Einfluss auf den Vorgang für den
Betriebsrates/Personalrates nehmen kann.

Ich habe in meinem Betrieb, aus Gründen der Vereinfachung und Zeitablauf,
folgende Vereinbarung: Ich bekomme entsprechende Vorgänge gemeinsam mit
dem Betriebsrates und sende eine Kopie meiner Stellungnahme direkt an den
BR, damit der Vorgang bei der Abstimmung im BR-Gremium vollständig ist.

Weiter habe ich inzwischen auch das Glück, dass BR bei der Ausarbeitung
von Betriebsvereinbarung oder sonstigen Regelungen schon selbst die
entsprechenden Punkte für die SchwbV einarbeiten und bei mit nachfragen
ob diese so ausreichend sind oder ich weitergehende Regelungen bedürfe.

Dieses ist aber auch ein Ergebnis aus jahrelanger intensiver
Mitarbeit/Zusammenarbeit mit dem BR und stetes Hinweisen auf die
Regelungen des SGB IX.

Bernhard


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