>>Kann der AG machen, denn nun ist die Sicherungsfrist abgelaufen.
ich weiss, aber muss ich den auch unterzeichnen>>>
>>Achtung! Wenn dies ist eine Änderungskündigung ist muss diese dem IA vorgelegt werden.
ist keine Änderungskündigung. Ist nur ein neuer Arbeitsvertrag.
>>Diese Entscheidung solltest du erst treffen, wenn du mir demBR, IA bzw. deiner Gewerkschaft gesprochen hast.
der BR versucht die Gewerkschaft zu erreichen und meint u.a. dass das jeder AN selbst wissen muss, ob er unterschreibt oder nicht.
>>schaue einmal hier: http://www.verdi-it.de/betriebsuebergang.htm Da findest Du alles Wichtige zum Thema Betriebsübergang auch zu Deiner Frage bzgl. eines neuen Arbeitsvertrages, siehe dort unter 3.
das weiss ich alles schon ;)...das war ja schon alles vor einem jahr gelaufen
>>Fakt: Der neue AG übernimmt den alten ArbV bzw. muss diesen übernehmen. Er kann aber nach dem 1 Jahr Änderungskündigungen aussprechen. Diese bedürfen aber der Zustimmung des IA, darauf hat Hans-Peter ja auch schon hingewiesen. Weiter siehe auch einmal hier, ein Urteil bezgl. des Direktionsrechtes was hier auch Thema sein könnte: http://www.jurion.de/login/login.jsp>goToUrl=/rss/urteile/274540.html&docid=1-274540
hmm...hilft mir jetz nich viel weiter :(
>>Hier könnte ein Grund aus § 81 (4) gegeben sein, dass der AG eine solche Änderung arbeitsrechtlich nicht umsetzen kann. Müsste dann von Dir mit Gründen aus der Behinderung glaubhaft vertreten werden. Siehe hierzu auch http://lexetius.com/2002,3330
also ich denke schon, dass es dem AG zumutbar ist
>>Du solltest Kontakt zu Deiner Gewerkschaft aufnehmen und dich von dort nochmals gut beraten lassen.
ja die gute Gewerkschaft is nich so einfach erreichbar. so wies aussieht wollen sie Sprechzeiten einrichten...ich hoffe möglichst bald, weil wir innerhalb von 2 Wochen unterzeichnen sollen :(