Neuer Arbeitsvertrag (Allgemeines)

Diana, Erfurt, Saturday, 19.07.2008, 17:55 (vor 6670 Tagen)

Hallo,

ich soll nachdem ich letztes Jahr einen Betriebsübergang mitgemacht habe, jetzt einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben. Darin steht u.a. dass ich mit Schichtarbeit sowie Arbeiten am Wochenenden einverstanden bin. Bin ich aber auf Grund meiner Behinderung nicht. Muss ich den Vertrag unterschreiben> und was passiert, wenn ich nicht unterschreibe> so einfach kündigen kann man mich ja nicht. habe einen Grad der Behinderung von 50 und bin ausserdem noch SBV.

Neuer Arbeitsvertrag

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 19.07.2008, 20:54 (vor 6670 Tagen) @ Diana

» Hallo,
»
» ich soll nachdem ich letztes Jahr einen Betriebsübergang mitgemacht habe,
» jetzt einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben.
Kann der AG machen, denn nun ist die Sicherungsfrist abgelaufen.

» Darin steht u.a. dass ich mit Schichtarbeit sowie Arbeiten am Wochenenden einverstanden bin.
Achtung! Wenn dies ist eine Änderungskündigung ist muss diese dem IA vorgelegt werden.

» Bin ich aber auf Grund meiner Behinderung nicht. Muss ich den Vertrag
» unterschreiben> und was passiert, wenn ich nicht unterschreibe>
Diese Entscheidung solltest du erst treffen, wenn du mir demBR, IA bzw. deiner Gewerkschaft gesprochen hast.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Neuer Arbeitsvertrag

hackenberger, Sunday, 20.07.2008, 11:28 (vor 6669 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

schaue einmal hier: http://www.verdi-it.de/betriebsuebergang.htm Da findest Du alles Wichtige zum Thema Betriebsübergang auch zu Deiner Frage bzgl. eines neuen Arbeitsvertrages, siehe dort unter 3.

Fakt: Der neue AG übernimmt den alten ArbV bzw. muss diesen übernehmen. Er kann aber nach dem 1 Jahr Änderungskündigungen aussprechen. Diese bedürfen aber der Zustimmung des IA, darauf hat Hans-Peter ja auch schon hingewiesen. Weiter siehe auch einmal hier, ein Urteil bezgl. des Direktionsrechtes was hier auch Thema sein könnte: http://www.jurion.de/login/login.jsp>goToUrl=/rss/urteile/274540.html&docid=1-274540

» jetzt einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben. Darin steht u.a. dass ich
» mit Schichtarbeit sowie Arbeiten am Wochenenden einverstanden bin. Bin ich
» aber auf Grund meiner Behinderung nicht.
Hier könnte ein Grund aus § 81 (4) gegeben sein, dass der AG eine solche Änderung arbeitsrechtlich nicht umsetzen kann. Müsste dann von Dir mit Gründen aus der Behinderung glaubhaft vertreten werden. Siehe hierzu auch http://lexetius.com/2002,3330

Du solltest Kontakt zu Deiner Gewerkschaft aufnehmen und dich von dort nochmals gut beraten lassen.

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Diana, Erfurt, Monday, 21.07.2008, 14:43 (vor 6668 Tagen) @ hackenberger

>>Kann der AG machen, denn nun ist die Sicherungsfrist abgelaufen.

ich weiss, aber muss ich den auch unterzeichnen>>>

>>Achtung! Wenn dies ist eine Änderungskündigung ist muss diese dem IA vorgelegt werden.

ist keine Änderungskündigung. Ist nur ein neuer Arbeitsvertrag.

>>Diese Entscheidung solltest du erst treffen, wenn du mir demBR, IA bzw. deiner Gewerkschaft gesprochen hast.

der BR versucht die Gewerkschaft zu erreichen und meint u.a. dass das jeder AN selbst wissen muss, ob er unterschreibt oder nicht.


>>schaue einmal hier: http://www.verdi-it.de/betriebsuebergang.htm Da findest Du alles Wichtige zum Thema Betriebsübergang auch zu Deiner Frage bzgl. eines neuen Arbeitsvertrages, siehe dort unter 3.

das weiss ich alles schon ;)...das war ja schon alles vor einem jahr gelaufen

>>Fakt: Der neue AG übernimmt den alten ArbV bzw. muss diesen übernehmen. Er kann aber nach dem 1 Jahr Änderungskündigungen aussprechen. Diese bedürfen aber der Zustimmung des IA, darauf hat Hans-Peter ja auch schon hingewiesen. Weiter siehe auch einmal hier, ein Urteil bezgl. des Direktionsrechtes was hier auch Thema sein könnte: http://www.jurion.de/login/login.jsp>goToUrl=/rss/urteile/274540.html&docid=1-274540

hmm...hilft mir jetz nich viel weiter :(

>>Hier könnte ein Grund aus § 81 (4) gegeben sein, dass der AG eine solche Änderung arbeitsrechtlich nicht umsetzen kann. Müsste dann von Dir mit Gründen aus der Behinderung glaubhaft vertreten werden. Siehe hierzu auch http://lexetius.com/2002,3330

also ich denke schon, dass es dem AG zumutbar ist

>>Du solltest Kontakt zu Deiner Gewerkschaft aufnehmen und dich von dort nochmals gut beraten lassen.

ja die gute Gewerkschaft is nich so einfach erreichbar. so wies aussieht wollen sie Sprechzeiten einrichten...ich hoffe möglichst bald, weil wir innerhalb von 2 Wochen unterzeichnen sollen :(

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hackenberger, Monday, 21.07.2008, 15:00 (vor 6668 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

ob Du den neuen (vom AG angebotenen ArbV) Arbeitsvertrag akzeptieren und unterschreiben solltest, musst Du letztlich selbst entscheiden. Es besteht für Dich kein grundsätzliches Muss. Es kommt hier auf viele Fakten an.

Hier kann und wird Dir von hieraus keiner Tipps oder Ratschläge geben. Es könnte zu viel davon abhängen.

Es ist auch vom Thema her, kein Thema für dieses Forum. Denn es geht hier um allgemeines Arbeitsrecht.

Dieses kann nur entweder die Gewerkschaft, weil sie den hier ggf. zur Anwendung kommenden TV und auch den Betriebsübergang mit seinen Fakten kennt. Ansonsten kann auch ggf. ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hier helfen. Gibt der einen falschen Tipp/ Ratschlag, so hat dieser hierfür eine Haftpflichtversicherung welche dann ggf. den entstehenden Schaden durch falsche Beratung ersetzt.

Der alte ArbV hat auf alle Fälle in seinem vollen Umfang weiter Geltung. Dieses bezieht sich dann auch auf das Thema Arbeitszeit (also auch Schicht und Wochenendarbeit). Der AG, könnte diese aber auch bei Geltung des alten Arbeitsvertrages verändern. Dafür müsste er aber dann den Weg der Änderungskündigung gehen. Dieses will er aber vielleicht auch nicht, weil eine solche Änderungskündigung auch nicht so einfach ist.

Bietet der AG eine Änderungskündigung an, muss er bei Schwerbehinderten das IA einbinden, und der AN könnte diese vor dem Arbeitsgericht beklagen. Er könnte dann, nach Annahme unter Vorbehalt, innerhalb von 3 Wochen eine Änderungskündigungsschutzklage erheben.

Aber bitte lasse dich ausführlich beraten. Bitte den AG auf alle Fälle noch so lange zu warten. Ein AN der nichts Schlechtes will, gibt AN diese notwenige Zeit ohne Druck auf zu bauen.

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Diana, Erfurt, Monday, 21.07.2008, 15:07 (vor 6668 Tagen) @ hackenberger

naja ein wenig hats ja schon mit SBV zu tun, da ich ja wissen möchte ob mich das SGB 9 trotzdem vor schichtarbeiten schützt, auch wenn es nicht im arbeitsvertrag steht.

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hackenberger, Monday, 21.07.2008, 15:33 (vor 6668 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

» naja ein wenig hats ja schon mit SBV zu tun, da ich ja wissen möchte ob
» mich das SGB 9 trotzdem vor schichtarbeiten schützt, auch wenn es nicht im
» arbeitsvertrag steht.

Ja aber Deine Grundsatzfrage war ja:
» ich soll nachdem ich letztes Jahr einen Betriebsübergang mitgemacht habe,
» jetzt einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben.
Dieses ist allgemeines Arbeitsrecht.

» Darin steht u.a. dass ich mit Schichtarbeit sowie Arbeiten am Wochenenden
» einverstanden bin. Bin ich aber auf Grund meiner Behinderung nicht.
Das könnte ein Grund für die Anwendungsmöglichkeit des § 81 (4) sein. Hatte diesbezgl. ja einen Link zu einem Urteil eingestellt.

Wir hatten das Thema [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=7060#p7061]"Schicht und Wochenendarbeit"[/link] hier schon behandelt. Du findest zu diesem Thema auch alles unter dem Suchbegriff [link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=schichtarbeit]"Schichtarbeit" [/link]


Dieses könnte aber auch ein Thema sein, bei einem bestehenden Arbeitsvertrag und ohne dass ein Betriebsübergang stattgefunden hat.

Sorry, aber auch wir können leider nicht immer bei allen Fragen die super und zufriedenstellende Antwort geben. Es zeigt einmal wieder, wie gut eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft und der gute Kontakt zu dieser ist. Als Mandatsträger (BR/SchwbV) sollte man auch immer besondere Ansprechpartner bei der Gewerkschaft haben, welche man auch stets kurzfristig anrufen kann.

Es ist schade, dass hier der BR nicht gemeinsam mit der Gewerkschaft eine allgemeine Infoveranstalltung vorgesehen hat. Denn diese oder ähnliche Fragen dürften andere Koll. ja auch haben. Denn diese stehen ja auch vor der Frage, sollen wir den neuen angebotenen ArbV unterschreiben. Wer kümmert sich um die Fragen der Koll.>

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Diana, Erfurt, Tuesday, 22.07.2008, 09:41 (vor 6667 Tagen) @ hackenberger

nunja, von der gewerkschaft ist der größte teil der belegschaft enttäuscht, da sie uns beim betriebsübergang nicht wirklich beiseite stand. 1 jahr hat uns die gewerkschaft im regen stehen lassen. seit 4 wochen ca. haben wir eine neue person von der gewerkschaft, die für uns zuständig ist. sie wird am donnerstag auf der betriebsversammlung sprechen und nächste woche sprechzeiten für die belegschaft anbietet. ist etwas kurz finde ich, da wir ja nächste woche die verträge schon unterschreiben sollen. aber man sieht wenigstens, dass der wille wieder da ist.
naja gehört nun alles nicht hier hin. ich werde versuchen das gespräch mit der gewerkschaft zu suchen

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