Arbeitszeit schwerbehinderter Lehrer (Allgemeines)

Toni, Freistaat Bayern, Tuesday, 22.07.2008, 10:59 (vor 6667 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,

hier meine Frage:

Um wieviele Stunden vermindert sich die Regelwochenarbeitszeit
im Falle eines schwerbehinderten Lehrers in Bayern mit einem
Grad der Behinderung (GdB)von 50 >

und

Wo ist dies gesetzlich geregelt >

Bereits im voraus bedanke ich mich ganz herzlich für Euere
Bemühungen bei der Klärung meiner Fragestellungen.

Liebe Grüsse
Adviser

Arbeitszeit schwerbehinderter Lehrer

hackenberger, Tuesday, 22.07.2008, 12:16 (vor 6667 Tagen) @ Toni

Hallo Adviser,

warum interessiert Dich dieses Thema> Bist Du SchwbV im Bereich bayrischer Schulen>

Arbeitszeit schwerbehinderter Lehrer

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 23.07.2008, 07:22 (vor 6666 Tagen) @ Toni

Hallo Adviser,

Wenn du in Bayern bist, so gibt es hier sog. örtliche Vertrauensleute. Die sind in der Regel zuständig für den jeweiligen Schultyp im Schulamtsbereich oder wenn es z.B. Berufsschulen Förderschulen und Gymnasien sind im Regierungsbezirk. Jeweils zuständig für die Bratung und Betreuung der Schwerbehinderten und diesen Gleichgestellten Kollegen.

Wer dies ist, ist erfahrbar bei den Schulämtern und den vergleichbaren Stellen für die Gymnasien bzw. Realschulen usw..

Darüber hinaus gibt es die sog. Bezirksschwerbehindertenvertretungen. Deren Namen und Adressen sind an der Personalstelle der jeweiligen Bez.-Regierung zu erhalten. Die wissen in der Regel gerade im Lehrerbereich sehr gut Bescheid (sind fast alle selber Lehrer).

Meist genügt ein Anruf und du hast eine gute Beratung.

Gruß
Ede

Arbeitszeit schwerbehinderter Lehrer

Toni, Freistaat Bayern, Wednesday, 23.07.2008, 07:42 (vor 6666 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo und zunächst vielen Dank für Euere guten und brauchbaren Hinweise.

Lieber Ede, es stimmt zwar, dass ich in Bayern als Gesamtvertrauensperson
tätig bin; aber in meinem Falle ist es so, dass auch Lehrer, welche zu
unserer Behörde gehören, von mir betreut werden und keinen eigenen
Ansprechpartner haben.

Lieber Bernhard: Ich gehe davon aus, dass damit auch Deine Frage
beantwortet ist und hoffe inständig, dass ich dieses Mal die Etikette
gewahrt habe (vgl. frühere Anmerkungen von SBV60, Pia und Dir).

:-P

Und last but not least lieber Hans-Peter:
Wie so oft liegt auch hier in der Kürze die Würze; Dein Hinweis
auf die entsprechende Seite hat den Kern gleich getroffen.

Liebe Grüsse
Adviser

Arbeitszeit schwerbehinderter Lehrer

hackenberger, Wednesday, 23.07.2008, 08:52 (vor 6666 Tagen) @ Toni

Hallo Adviser,

wegen der Rechtsgrundlage, schaue einmal hier: www.brlv.de/Verbandszeitschrift/Jahr2004/PDF-Dateien/Dezember2004/Behinderung.pdf

und hier: Sonderregelungen für gleichgestellte behinderte Lehrer nach § 8 bayerische Lehrerdienstordnung.
http://www.km.bayern.de/imperia/md/content/pdf/bekanntmachungen/konsolidierte_ldo_stand__jan__2008.pdf

sowie die Übersicht über die Unterrichtspflichtzeiten an staatlichen Schulen in Bayern:
http://www.km.bayern.de/imperia/md/content/pdf/lehrerrundbrief_2007/unterrichtspflichtzeit_sept2007.pdf

Arbeitszeit schwerbehinderter Lehrer

Toni, Freistaat Bayern, Wednesday, 23.07.2008, 12:35 (vor 6666 Tagen) @ hackenberger

Lieber Bernhard,

Deine letzte Quellenangabe war dann genau diejenige, welche
gesucht wurde.
Hieraus gehen exakt die Unterrichtspflichtzeiten hervor.

Nochmals vielen Dank !

Adviser

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