Einladung zur Schwb-Versammlung (Versammlung)

c.amio, Saarland, Wednesday, 23.07.2008, 13:39 (vor 5778 Tagen)

Hallo,

wer kann mir helfen.
Im Oktober lade ich zur Schwerbehindertenversammlung ein.
Mir ist bekannt das alle schwerbehinderte, gleichgestellte und im Vefahren laufende Mitarbeiter teilnahmerecht haben.
Wie ist es mit den Mitarbeitern die in Ruhephase der Altersteilzeit und die in befristeter Rente sind.
Sie sind ja immer noch Angestellte unseres Unternehmens.
Muß ich diesen Personenkreis auch einladen.:

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Viele Grüße
Acryler


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