Resturlaubsanspruch nach langer Erkrankung (Allgemeines)

c.amio, Saarland, Wednesday, 23.07.2008, 14:15 (vor 6666 Tagen)

Hallo,

ich bin es wieder.
Gerade hatte ich eine Anfrage wegen dem Resturlaubsanspruch von 2007.
Die gleiche Frage hatte ich schon vor längerer Zeit.
Laut Tarifvertrag hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf Resturlaub.
dieser verfällt 31.5.08.
Gibt es irgendwo eine Rechssprechung, bei dem der Urlaub wegen Erkrankung nicht verfällt.Ich habe keine gefunden.

Gruß
c.andes

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Viele Grüße
Acryler


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