Überstunden durch SBV-Tätigkeit (Freistellung)

hackenberger, Wednesday, 23.07.2008, 14:56 (vor 5765 Tagen) @ c.amio

Hallo "c.andes",

hier einen Tipp zu geben, wie Du dich verhalten sollst ist fast nicht möglich, da man den Betrieb und die Einstellung des AG zu Mandatsträger nicht kennt. Die rechtlichen Punkte dürfte/sollte Dir bekannt sein. Fragen zu dem Themenbereich (Überstunden auf Grund von Mandatsaufgaben und auch Freistellung) haben wir schon behandlet, also bitte einmal die Suchfunktion nutzen.


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