Re: Neuwahlen Scherbehindertenvertretung (Wahlen)

hackenberger, Thursday, 06.01.2005, 18:55 (vor 7059 Tagen) @ Claus Seeber

Hallo Claus,

also wenn ich es richtig verstehe ist folgender Sachverhalt gegeben:

Du warst im Betrieb A und dort 1. Stellvertreter. Ein Teil des Betriebes
A wurde dem Betrieb B zugeschlagen (Teilbetriebübergang) es ist ein Rest
des Betriebes A mit dem gewählten Schwerbehindertenvertreter übrig
geblieben.

Im Betrieb B gab es bisher keine Schwerbehindertenvertretung. Nun sind im
Betrieb B insgesamt 5 Schwerbehinderte und Gleichgestellte gegeben.

Dann kann und sollte im Betrieb B eine Schwerbehindertenvertretung
gewählt werden, da es ja noch keine gibt.

Die sofern es nun in diesem Unternehmen mehrere SchwbV gibt so ist auch
eine Gesamtschwerbehindertenvertretung zu wählen.

So ist zumindest mein Verständnis dieser Materie, es könnte ja aber sein,
dass Koll. sich beim Thema Wahl/Neuwahl besser auskennen und andere Ideen
haben.

Bernhard


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