Teilnahmerecht an Schw-Versammlung auch bei AU? (Versammlung)

hackenberger, Thursday, 24.07.2008, 19:21 (vor 5781 Tagen) @ Peter

Hallo Peter,

Arbeitsunfähigkeit bedeute nicht zwangsläufig "Bettruhe".

» Wie ist es aber, wenn eine sb Person zu diesem Termin arbeitsunfähig
» geschrieben ist - darf sie trotzdem teilnehmen>
Es kommt hier auf die Art der Erkrankung an welche zur AU führte. Ein AN darf während der AU nichts unternehmen was einer Genesung zu wieder wäre.

Schaue einmal hier oder hier, dort findest Du einiges zum Thema AU.

Es bleibt aber auch die Frage; Welcher Eindruck macht es im Betrieb gegenüber dem AG und den Koll. wenn ein AN der sich in AU befindet dort zu einer Schwb-Versammlung kommt.

Man kann ja dem Betroffenen auch auf anderem Wege alle Infos der Schwb-Versammlung zu kommen lassen.


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