Anhörung vom Versorgungsamt (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Thursday, 24.07.2008, 19:56 (vor 5777 Tagen) @ nati

Hallo „nati“,

hier gibt es mehrere Fragen und Möglichkeiten.

Die körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen welche Du hier ansprichst, sind die neu, also noch nicht zur Anerkennung gebracht worden>

Oder aber sind Folgen der Krebserkrankung und wurden in diesem Zusammenhang bereits bei der Anerkennung berücksichtigt bestehen aber noch weiter>

Trifft der erst Fall zu, kann man einen Antrag auf Anerkennung von bisher noch nicht anerkannten Behinderungen stellen = Zweitantrag, wird auch Verschlimmerungsantrag genannt.

Trifft der zweite Fall zu, ist es ein Fall für den Widerspruch bei Absenkung des GdB auf Grund der auslaufenden Heilungsbewährung.

Am besten zum Anhörungstermin wegen Auslauf der Heilungsbewährung (i.d. Regelfall) aktuelle Befundberichte der Ärzte mitnehmen.


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